Honorar

Dolmetschen

Die Abrechnung der Dolmetschleistung erfolgt pro Zeitstunde. Der Stundensatz wird nach Art und Umfang des jeweiligen Auftrags vereinbart. In den meisten Fällen wird  nach der Honorargruppe 2 od. 3  des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) abgerechnet.


Übersetzung

Das Honorar wird nach Art, Umfang und Zeitraum des jeweiligen Auftrags im Vorfeld vereinbart. Bei den öffentlichen Aufträge wir das Honorar für Übersetzungen nach der § 11  des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) abgerechnet. Bei sonst.  Aufträge: Sie zählen z.B. die Seiten, schlagen den Ablauf und den möglichen Abgabetermin und wir unterbereiten ein Angebot. Setzten Sie sich bitte hierzu per Email oder telefonisch mit uns in Verbindung, um die Einzelheiten des Übersetzungsauftrags zu besprechen.


Interkulturelle Kommunikation

Das Honorar wird nach Art, Umfang und Zeitraum des jeweiligen Auftrags im Vorfeld vereinbart. Setzten Sie sich bitte hierzu per Email oder telefonisch mit uns in Verbindung, um die Einzelheiten des Auftrags zu besprechen.