Das Honorar wird nach Art, Umfang und Zeitraum des jeweiligen Auftrags im Vorfeld vereinbart. Bei den öffentlichen Aufträge wir das Honorar für Übersetzungen
nach der § 11 des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) abgerechnet. Bei sonst. Aufträge: Sie zählen z.B. die Seiten, schlagen den Ablauf und den möglichen Abgabetermin und wir unterbereiten ein Angebot. Setzten
Sie sich bitte hierzu per Email oder telefonisch mit uns in Verbindung, um die Einzelheiten des Übersetzungsauftrags zu besprechen.